Benötigte unterlagen heirat ausländer
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Ausländer müssen beim deutschen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von den zuständigen Behörden in ihrem Heimatland ausgestellt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können US-Amerikaner dieses bei den US-Auslandsvertretungen in Deutschland erhalten. Die Trauung sollte demnach relativ schnell vollzogen werden.
Wird eine solche Befreiung genehmigt, ist sie — genauso wie das Ehefähigkeitszeugnis — nur ein halbes Jahr gültig.
Ob ein Visum zur. Ausgenommen sind EU-Bürger, hier reicht das Ehefähigkeitszeugnis. Ihr seht, Zeitmanagement bedeutet bei einer binationalen Trauung alles. Deutsche, die im Ausland heiraten möchten Die gleichen Regeln gelten auch für Deutsche, die im Ausland einen Partner anderer Nationalität heiraten möchten. Auch sie müssen sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und dieses dem Standesbeamten im Land ihrer Wahl vorlegen.
Dieser reicht den Antrag an das Oberlandesgericht weiter, wo individuell über den Fall entschieden wird. Somit liegt die Entscheidung über eine Eheschließung nicht in Deutschland. Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Bezirk oder Stadtteil der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz hat.
Visum für die Trauung beantragen Um heiraten zu können, muss — sofern nicht durch ein Studium oder einen Arbeitsvertrag bereits eine Erlaubnis vorliegt — ein Visum mit einer damit verbundenen dreimonatigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, die sich dann auf sechs Monate strecken lässt.
Sobald das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung bescheinigt hat, kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein eventuell erforderliches Visum beantragt werden. Türkei Ungarn Gehört die Braut oder der Bräutigam keinem der genannten Ländern an, dann muss sie oder er sich beim zuständigen deutschen Standesbeamten von der Beibringung einen Ehefähigkeitszeugnisses befreien lassen.
Alle nicht in Deutschland gemeldeten Personen, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, durch das nachgewiesen wird, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht.
Grundsätzlich muss dem ausländischen Ehepartner stets eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, bevor die benötigten Dokumente eingereicht werden können.