Hinterbliebenenrente vorschuss beantragen
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Der Rentenantrag für die normale Witwen- oder Witwerrente , den man beim Rentenversicherungs-Träger direkt oder beim Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung stellen kann, reicht hierfür nicht aus. Überbrückungshilfe. Dazu muss der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder bereits Rentenbezieher gewesen sein.
Wer nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hat, dem steht für die ersten drei Monate nach dem Tod mehr als die eigentliche Witwen- oder Witwerrente zu. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Allerdings muss er dazu innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehegatten oder der Ehegattin bei dem zuständigen Rentenservice der Deutschen Post und nicht beim Rentenversicherungs-Träger einen separater Antrag stellen.
Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehegatten steht dem Hinterbliebenen die volle Versichertenrente , auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bekommen hat, zu. Bei einem Arbeitsunfall entfällt die geforderte Wartezeit. Quelle: verpd.
Dies gilt allerdings erst nach dem Sterbevierteljahr, denn für die erhöhte Hinterbliebenenrente in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erfolgt keine Anrechnung des Einkommens. Die hinterbliebenen Partner können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AGeinen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrentebeantragen. In der Regel erhält der hinterbliebene Ehepartner nach Abgabe des ausgefüllten Antrags innerhalb kurzer Zeit die drei Renten des Sterbevierteljahres als Vorschuss ausbezahlt.
War der Verstorbene bereits Rentner, ist auch eine Vorschusszahlung an den Hinterbliebenen möglich, sofern die Beantragung binnen 30 Tage nach dem Tod des Ehepartners erfolgt. Wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat, können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.
Man bezeichnet dies als sogenanntes Sterbevierteljahr. Finanzielle Hilfe: Vorschuss auf Witwenrente beantragen Datum: Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung eine schnelle finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat. Übrigens, hat ein Ehepartner neben der Hinterbliebenenrente ein weiteres Einkommen wie einen Arbeitsverdienst, kann dies im Rahmen einer gesetzlich festgelegten Einkommensanrechnung zur Kürzung der Witwen- oder Witwerrente führen.
Nach dem Tod eines Ehegatten steht dem hinterbliebenen Ehepartner eine gesetzliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente zu, sofern die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzung: Der Ehepartner hat vor seinem Tod schon eine Rente bezogen. Hinterbliebene können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.
Zur Beantragung des Vorschusses beim Rentenservice der Deutschen Post werden die Sterbeurkunde und ein Identitätsnachweis, also beispielsweise der Personalausweis, benötigt.
Vorschusszahlung binnen 30 Tage beantragen War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, kann der hinterbliebene Ehepartner die Zahlung eines Vorschusses für die Ansprüche aus dem Sterbevierteljahr bekommen.